Mit der Drohne fotografieren: Welche Regeln in der EU und in Deutschland gelten

Von Marvin Rust

Felsige Landzunge im tiefblauen Meer, von oben

Der Moment, wenn die Drohne steigt und unter dir plötzlich Muster auftauchen, die du vom Boden nie gesehen hättest: Flussschleifen, Waldkanten, Felder wie mit dem Lineal gezogen. Viele meiner Lieblingsbilder sind so entstanden. Und genau so oft habe ich vor dem Start erst mal auf dem Handy nachgeschaut, ob ich hier überhaupt fliegen darf.

Denn das ist der Teil, der vielen den Spaß verdirbt: Paragrafen, Klassen, Abkürzungen. Dabei ist das Grundprinzip gar nicht so kompliziert. Hier bekommst du den Überblick, der dir vor dem ersten Flug die Unsicherheit nimmt.

Wichtig vorab: Das hier ist der Stand von Oktober 2026 und keine Rechtsberatung. Drohnenregeln ändern sich regelmäßig. Verbindlich sind die Seiten des Luftfahrt-Bundesamts (lba.de) und die Karte auf dipul.de. Schau dort vor jeder Reise und jedem neuen Spot nach.

Das Grundgerüst: Eine EU-Regel, nationale Zusätze

Seit 2021 gelten in der EU einheitliche Regeln für Drohnen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 regelt, wie geflogen wird. Die Verordnung (EU) 2019/945 legt fest, welche Technik eine Drohne mitbringen muss, daher kommen die Klassen C0 bis C6. In Deutschland ergänzen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) die EU-Regeln, vor allem dort, wo es um Orte geht, an denen du nicht oder nur mit Erlaubnis fliegen darfst.

Es gibt drei Betriebskategorien: offen, speziell und zulassungspflichtig. Für Fotografie in der Freizeit bist du fast immer in der offenen Kategorie unterwegs. Die braucht keine Genehmigung, hat aber klare Grenzen.

Die Regeln, die immer gelten

  • Maximal 120 Meter über Grund.
  • Immer in Sichtweite: Du musst die Drohne mit eigenen Augen sehen können, nicht nur auf dem Display.
  • Keine Menschenansammlungen überfliegen.
  • Mindestalter 16 Jahre in Deutschland. Ausnahmen gibt es für Spielzeugdrohnen und unter direkter Aufsicht einer berechtigten Person.
  • Nichts abwerfen und keine gefährlichen Güter transportieren.

Registrierung: Die e-ID gehört auf die Drohne

Als Betreiberin oder Betreiber musst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, sobald deine Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt. Und, das überrascht viele: auch unter 250 Gramm, wenn die Drohne eine Kamera hat. Für uns Fotografierende heißt das praktisch: Registrieren musst du dich fast immer.

Nach der Registrierung bekommst du eine elektronische Registrierungsnummer, die e-ID. Pro Person gibt es genau eine, und sie muss sichtbar auf jeder deiner Drohnen angebracht und bei neueren Modellen auch in der App hinterlegt sein (für die Fernidentifizierung).

Kompetenznachweis und Fernpilotenzeugnis

  • Unter 250 Gramm: kein Nachweis vorgeschrieben. Das Online-Training des LBA lohnt sich trotzdem, weil du danach weißt, was du tust.
  • Ab 250 Gramm: Du brauchst den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Das ist ein Online-Training mit Online-Prüfung beim LBA.
  • Unterkategorie A2 (näher an Menschen mit einer C2-Drohne): zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis mit praktischer Selbstschulung und einer weiteren Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle.

Beide Nachweise müssen vor dem ersten Flug vorliegen. Druck sie aus oder speicher sie auf dem Handy, damit du sie bei einer Kontrolle zeigen kannst.

Versicherung: Pflicht, auch privat

Eine Drohne gilt als Luftfahrzeug. Deshalb brauchst du eine Haftpflichtversicherung, die den Drohnenbetrieb abdeckt. Die Versicherungsbestätigung musst du bei jedem Flug dabeihaben. Manche private Haftpflicht schließt Drohnen ein, viele nicht oder nur bis zu einem bestimmten Gewicht. Frag bei deiner Versicherung nach und lass es dir schriftlich geben, bevor du losfliegst.

A1, A2, A3: Welche Unterkategorie für deine Drohne gilt

Wie nah du an Menschen fliegen darfst, hängt von Gewicht und Klasse deiner Drohne ab:

  • A1: Klasse C0 oder Eigenbau unter 250 g, außerdem C1 unter 900 g. Einzelne Unbeteiligte dürfen mit C0 überflogen werden, mit C1 nicht. Menschenansammlungen sind in beiden Fällen tabu.
  • A2: Klasse C2 bis 4 kg. Mindestens 30 Meter Abstand zu Unbeteiligten, im Langsamflugmodus mindestens 5 Meter. Erfordert das Fernpilotenzeugnis.
  • A3: Klassen C2 bis C4, Eigenbau und ältere Drohnen bis 25 kg. Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, und Unbeteiligte dürfen nicht gefährdet werden.

Ältere Drohnen ohne C-Klasse (vor 2024 in den Handel gekommen) darfst du weiter fliegen: unter 250 g in A1, darüber nur in A3. Das heißt in der Praxis: mit einer älteren, schwereren Drohne weit weg von Siedlungen. Für Landschaft passt das oft, für den Fluss am Dorfrand eher nicht.

Wo du nicht einfach fliegen darfst

Hier passieren die meisten Fehler, weil man es dem Ort nicht ansieht. Die deutsche LuftVO nennt eine ganze Reihe sogenannter geografischer Gebiete, in denen du nur unter Bedingungen oder mit Zustimmung fliegen darfst. Für die Landschaftsfotografie sind vor allem diese wichtig:

  • Naturschutzgebiete, Nationalparks, FFH- und Vogelschutzgebiete: Für Freizeitflüge brauchst du die ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde. In Nationalparks gibt es auch für andere Zwecke keine Ausnahme ohne diese Zustimmung. Das betrifft zum Beispiel den Nationalpark Harz.
  • Wohngrundstücke: Überfliegen nur mit Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten. Eine Ausnahme gibt es für Drohnen bis 250 g, die keine Kamera und kein Mikrofon haben, also praktisch nicht für uns.
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen: 100 Meter seitlicher Abstand. Unter Bedingungen darfst du näher heran, z. B. wenn deine Flughöhe immer kleiner ist als der seitliche Abstand und dieser immer über 10 Meter liegt.
  • Freibäder und Badestrände: nur außerhalb der Bade- und Betriebszeiten.
  • Flugplätze und Flughäfen, Kontrollzonen: großzügige Abstände bzw. eine Freigabe der Flugsicherung.
  • Krankenhäuser, Industrieanlagen, Kraftwerke, Gefängnisse, Behörden, Polizei, militärische Anlagen: 100 Meter Abstand oder Zustimmung.
  • Unfall- und Einsatzorte: 100 Meter Abstand. Das ist selbstverständlich, sollte man aber auch so sagen.

Übrigens: Ob du privat oder beruflich fliegst, spielt für die offene Kategorie keine Rolle. Auch mit Aufträgen darfst du dort ohne Genehmigung fliegen. Erst wenn du ihre Grenzen überschreitest, brauchst du eine Betriebsgenehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt, und die kostet Gebühren. Und für Zustimmungen, etwa von einer Naturschutzbehörde, können je nach Bundesland ebenfalls Gebühren anfallen.

Dazu kommen zeitlich begrenzte Sperrgebiete, etwa bei Großveranstaltungen oder Staatsbesuchen. Und Gemeinden und Länder können eigene Regeln haben, zum Beispiel Start- und Landeverbote in Parks.

Auf dipul.de gibt es das offizielle Map Tool der Deutschen Flugsicherung und des Bundes. Dort siehst du, welche geografischen Gebiete an deinem Spot liegen und welche Bedingungen gelten. Ich schaue da vor jedem neuen Ort rein, am liebsten schon zu Hause beim Planen. Ein Blick auf die Karte dauert zwei Minuten und erspart dir Diskussionen vor Ort und Bußgelder.

Ich nutze oft die App von Kopter-Profi weil ich dort auch meine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte konnte ich über den passenden App-Zugang ganz unkompliziert die Luftraumkarte überprüfen. Direkt vor dem Flug ist das natürlich auch nochmal unerlässlich da sich in NOTAMs kurzfristige Änderungen ergeben haben können. Und da das Wetter natürlich ein wichtiger Faktor ist nutze ich seit einer Reise nach Finnland und der warmen Empfehlung eines Einheimischen Foreca. Wer dafür nicht bezahlen möchte und ab und zu mal „Werbung wegklicken“ aushält hat hier meiner Meinung nach zusammen mit Windy, die das tut, was ihr Name sagt, eine echt starke Kombination für die Wettervorhersagen.

Mit der Drohne auf Reisen

Innerhalb der EU gelten dieselben Grundregeln. Deine e-ID und dein Kompetenznachweis aus Deutschland werden in den anderen EU-Ländern anerkannt. Die Verbotszonen legt aber jedes Land selbst fest, und manche Länder haben zusätzliche Regeln. Das LBA verlinkt auf seiner Seite zu den geografischen Gebieten die Informationen der anderen europäischen Länder. In Ländern außerhalb der EU gelten teils ganz eigene Regeln, auch zur Registrierung. Plane dafür vor der Reise ein bisschen Recherchezeit ein.

Mehr als nur Recht: Rücksicht

Selbst wenn ein Flug erlaubt ist, heißt das nicht, dass er eine gute Idee ist. Eine Drohne klingt für Menschen wie ein Hornissenschwarm, und für Tiere ist sie oft ein Raubvogel. Ein paar Dinge, die ich mir angewöhnt habe:

  • Abstand zu Wildtieren und Vögeln halten, in der Brut- und Setzzeit im Frühjahr besonders.
  • Bei Wanderwegen und Aussichtspunkten kurz abwarten, bis weniger los ist, oder Leute freundlich ansprechen.
  • Keine Menschen erkennbar fotografieren, die nicht gefragt wurden. Auch aus der Luft gilt das Recht am eigenen Bild.
  • Lieber ein paar Minuten weniger fliegen. Ein gutes Luftbild braucht selten einen langen Flug, sondern eine gute Planung.

Checkliste vor dem Start

  1. e-ID auf der Drohne und in der App?
  2. Kompetenznachweis bzw. Fernpilotenzeugnis dabei?
  3. Versicherungsbestätigung dabei?
  4. Spot auf dipul.de geprüft (Schutzgebiete, Straßen, Bahn, Wohngrundstücke)?
  5. Wetter und Wind gecheckt, Akkus geladen?
  6. Menschen und Tiere in der Nähe? Startplatz mit Abstand gewählt?
  7. Maximal 120 Meter, immer in Sichtweite.

Fazit

Die Drohnenregeln wirken auf den ersten Blick wie ein Dickicht. Wenn du einmal registriert bist, den Kompetenznachweis hast und dir angewöhnst, vor jedem neuen Spot die Karte zu prüfen, ist der Rest Routine. Und dann kannst du dich auf das konzentrieren, worum es eigentlich geht: die Landschaft von oben so zu zeigen, wie sie vom Boden aus niemand sieht.

In der Wilden Post teile ich regelmäßig Tipps für Landschaftsfotos, auch aus der Luft. Trag dich ein, wenn du nichts verpassen willst.

Kleiner Hinweis: Bei diesem Beitrag hat mir eine KI geholfen. Gelesen, ergänzt und freigegeben habe ich ihn selbst. Und ehrlich gesagt: Rechtschreibung war noch nie meine Stärke.

Marvin Rust

Marvin Rust
Fotografenmeister, Werbefotograf und von 2017 bis 2025 Dozent für Fotografie und Bildbearbeitung in Kiel. Mehr über mich

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